Allgemeine Geschäftsbedingungen des Appartementhauses Bracht

1.) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Appartementhauses gegenüber dem Kunden zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Hauses, insbesondere für die Überlassung von Appartements. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Appartementhaus gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Haus kann vom Kunden und/oder von Dritten eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.

2.) Vertragspartner sind der jeweilige Eigentümer der Unterkunft und der Gast. Mitarbeiter des Appartementhauses Bracht treten lediglich als Vermittler im Namen und Auftrag des Eigentümers auf. Mit Unterzeichnung der Reservierungsbestätigung wird ein ordentlicher Beherbergungsvertrag geschlossen. Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Reisesumme fällig. Rest eine Woche vor Anreise.

3.) Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hauses.

4.) Die Preise bestimmen sich nach deren Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Appartementhaus berechtigt Preisänderungen vorzunehmen. Bei einer Preiserhöhung von über 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrage zurückzutreten. Er hat den Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung des Hauses über die Preiserhöhung geltend zu machen.

5.) Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierung) erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Appartementhaus erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens 3 Monate vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Haus eingehend) erklärt werden.

6.) Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird, der nicht oder später erscheint oder früher abreist (§552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Appartementhauses betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10%. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Appartementhaus der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

7.) Neben den Hotelleistungen können dem Kunde, müssen aber nicht, Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Kofferservice, Besuch bestimmter Veranstaltungen, etc. Die Fremdleistungen werden nicht vom Appartementhaus durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Für Leistungsstörungen oder die Durchführbarkeit im Bereich der Fremdleistungen wird vom Hotel keine Gewähr übernommen und nicht gehaftet. Gehaftet wird nur für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlung, und hier wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

a) Das Appartementhaus ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit ebenfalls dieser Sorgfalt behandelt.
c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Haus bewahrt die Sachen 3 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
d) Jedwede Haftung des Hotels nach lit. A) bis c) ist ausgeschlossen.

8.) Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit, z.B. für ein Fahrrad, einen Handwagen, einen Kinderwagen, einen Rollstuhl, Strandutensilien o. ä., sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch das Appartementhaus. Jede Haftung des Hauses ist ausgeschlossen.

9.) Das Appartementhaus haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses auftreten, wird sich das Haus auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von den Punkten 7 und 8 und den §§ 701ff.BGBhaftet das Haus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Betreiberin oder der leitenden Angestellten des Hauses. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hauses ist - abgesehen von den §§ 701 ff. BB - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hauses auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

10.) Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, o .ä.) oder sonstiger vom Appartementhaus nicht zu vertretender Hinderungsgründe, oder das Haus beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung) insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hauses, behält sich das Haus das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadenersatz zusteht.

11.) Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Haus, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hauses liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

12.) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht mehr verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen. Gebuchte Appartements stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements spätestens um 10.00 Uhr geräumt dem Haus zur Verfügung zu stellen. Wenn das Appartement später geräumt wird, kann das Haus Schadenersatz wie folgt verlangen: Räumung bis 18.00 Uhr: 50%, Räumung nach 18 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Appartementhaus das Recht, gebuchte Appartements nach 19.00 Uhr, frühestens aber eine Stunde, nachdem die erste Fähre des Tages im Juister Hafen angelegt hat, anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann.

13.) Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten 26571 Juist. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr in 26571 Juist.

14.) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich der Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.